Rechtslage

Rechtshinweise zur Tachojustierung und zur Tachoeinstellungen

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit  einer Geldstrafe oder oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird bestraft, wer

  1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
  2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
  3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

 

Ältere Hinweise zur Justierung am Tacho !

Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht der Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az.4StR 654/79) entschieden.

Denn: Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 Strafgesetzbuch.

Aber wer seinen Tachostand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Darauf besteht eineGefängnisstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe.

Abgesehen davon kann der durch die Justierung am Tacho betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.

Wir informieren Sie ausdrücklich darüber, dass eine Änderung des km-Stand beim Verkauf des KFZ dem Käufer unbedingt mitgeteiltwerden muss und dass die Justierung nicht dafür missbraucht werden darf, um über die tatsächliche Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen.

Wir werden von jeder Verantwortung im Falle eines Missbrauchs enthoben. Strengstens Verboten ist die Einstellung von Miet- und Leasingfahrzeugen. Wir verlassen uns dabei auf die Angaben des Halters.

Service Telefon

0160 - 10 220 21

Schreiben Sie uns!

Name*

E-Mail-Adresse*

Fahrzeugmarke / Modell / Baujahr

Nachricht

Sicherheitsabfrage
captcha