Tachomanipulation
Am 18.08.2005 ist das neue Gesets gegen
Tachomanipulation / Tachojustierung Inkraft getreten. Daher ist die Kilometereinstellung
des Tachos ab sofort in Deutschland strafbar.
Am 08.07.2005 ist der Gesetzesentwurf
§22b gegen die Manipulation am Tacho vom Bundesrat
übernommen worden.Mit der Einführung eines neuen
§22b in das Straßenverkehrsgesetz sollen die
Verfälschung
von Messdaten bei Wegstreckenzählern, das Manipulieren
an Geschwindigkeitsbegrenzern
und das Vorbereitungen auf Manipulationen an Wegstreckenzählern
oder Geschwindigkeitsbegrenzern unter Strafe gestellt
werden.
Das Gesetz tritt in Kraft mit der Veröffentlichung,
d.h. es wird gültig, sobald es vom Präsidenten
unterschrieben wurde und im Bundesanzeiger veröffentlicht
ist. Wir werden Sie hier, über weitere Möglichkeiten
informieren.
Am 17.06.2005 ist das Gesetz gegen Tachomanipulation
im Deutschen Bundestag verabschiedet worden, somit werden
wir Ihnen nach Inkrafttreten des Gesetzes unseren Service
nicht mehr in Deutschland anbieten können. Wir arbeiten
aber bereits an anderen Möglichkeiten und werden
Sie hier informieren.
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat
passieren.
Diesem soll der Gesetzesentwurf am 8.07.2005 vorgelegt werden.
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