Tachomanipulation

Informationen zur Gesetzesänderung zur Tachomanipulation und zur Tachojustierung

Am 18.08.2005 ist das neue Gesets gegen Tachomanipulation / Tachojustierung Inkraft getreten. Daher ist die Kilometereinstellung des Tachos ab sofort in Deutschland strafbar.

Am 08.07.2005 ist der Gesetzesentwurf §22b gegen die Manipulation am Tacho vom Bundesrat übernommen worden.Mit der Einführung eines neuen §22b in das Straßenverkehrsgesetz sollen die Verfälschung
von Messdaten bei Wegstreckenzählern, das Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern
und das Vorbereitungen auf Manipulationen an Wegstreckenzählern
oder Geschwindigkeitsbegrenzern unter Strafe gestellt werden.
Das Gesetz tritt in Kraft mit der Veröffentlichung, d.h. es wird gültig, sobald es vom Präsidenten unterschrieben wurde und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Wir werden Sie hier, über weitere Möglichkeiten informieren.

Am 17.06.2005 ist das Gesetz gegen Tachomanipulation im Deutschen Bundestag verabschiedet worden, somit werden wir Ihnen nach Inkrafttreten des Gesetzes unseren Service nicht mehr in Deutschland anbieten können. Wir arbeiten aber bereits an anderen Möglichkeiten und werden Sie hier informieren.

Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren.
Diesem soll der Gesetzesentwurf am 08.07.2005 vorgelegt werden.

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